Welche Folgen hat eine Verurteilung für Führerschein, Arbeit und Führungszeugnis?

Eine strafrechtliche Verurteilung kann weitreichende Folgen haben. Für viele Betroffene endet das Verfahren nicht mit der Verkündung des Urteils. Je nach Art der Straftat können sich zusätzlich Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis, das Arbeitsverhältnis und das Führungszeugnis ergeben.

Welche Konsequenzen tatsächlich eintreten, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere die begangene Straftat, die Höhe der verhängten Strafe, mögliche Vorstrafen und die berufliche Situation des Betroffenen.

Auswirkungen auf den Führerschein

Besonders einschneidend kann eine strafrechtliche Verurteilung für die Fahrerlaubnis sein. Dies gilt vor allem bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder mit Betäubungsmitteln stehen.


Das Gericht kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus der begangenen Tat ergibt, dass der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Dies ist beispielsweise bei bestimmten Fällen der Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort der Fall. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten sieht das Gesetz eine Ungeeignetheit regelmäßig vor. 


Eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben, selbst wenn die Straftat keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Straßenverkehr hatte. Die Fahrerlaubnisbehörde kann insbesondere bei widerrechtlichem Besitz oder der Einnahme von Betäubungsmitteln Zweifel an der Fahreignung haben und entsprechende ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen. 


Von der Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein bloßes Fahrverbot zu unterscheiden. Bei einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Der Führerschein muss abgegeben werden und eine neue Fahrerlaubnis muss später beantragt werden. Zusätzlich ordnet das Gericht grundsätzlich eine Sperrfrist an. Diese beträgt regelmäßig zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. 


Gerade deshalb sollte bei einem Strafverfahren nicht nur die drohende Geld- oder Freiheitsstrafe betrachtet werden. Häufig steht für den Betroffenen auch die berufliche und persönliche Mobilität auf dem Spiel.

Welche Folgen hat eine Verurteilung für den Arbeitsplatz?

Eine strafrechtliche Verurteilung bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber davon erfährt. Ebenso führt eine Verurteilung nicht in jedem Fall zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


Allerdings kann eine Straftat erhebliche arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn ein Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Arbeitsverhältnis besteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer zulasten seines Arbeitgebers einen Betrug oder eine Unterschlagung begeht.


Auch die konkrete berufliche Tätigkeit kann eine Rolle spielen. Bei bestimmten Berufen bestehen besondere Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit oder es ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich. Eine strafrechtliche Verurteilung kann dann die berufliche Zukunft erheblich erschweren.


Besonders problematisch können Verurteilungen für Personen sein, die beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind. Ein Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Handwerker kann durch den Verlust der Fahrerlaubnis möglicherweise seine bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben.


Wer beruflich in sicherheitsrelevanten Bereichen eines Flughafens tätig ist, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG. Eine strafrechtliche Verurteilung ab 60 Tagessätzen kann dabei zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit führen. Fehlt die Zuverlässigkeit, kann die betroffene Person bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben oder keinen Zugang zu Sicherheitsbereichen erhalten, was erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben kann


Auch bei beruflichem Umgang mit Waffen kann eine strafrechtliche Verurteilung erhebliche Folgen haben, da das Waffengesetz für waffenrechtliche Erlaubnisse eine besondere persönliche Zuverlässigkeit voraussetzt. Bei bestimmten Verurteilungen, insbesondere wegen eines Verbrechens oder bestimmter vorsätzlicher Straftaten, kann die erforderliche Zuverlässigkeit fehlen, § 5 WaffenG. In der Regel fehlt die erforderliche Zuverlässigkeit bereits, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe oder zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen erfolgt ist. Gleiches gilt bei mindestens zwei Verurteilungen zu geringeren Geldstrafen, sofern seit der Rechtskraft der letzten Verurteilung noch keine fünf Jahre vergangen sind. Dies kann dazu führen, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht erteilt oder entzogen wird und die bisherige berufliche Tätigkeit möglicherweise nicht mehr ausgeübt werden kann.


Ob eine konkrete Verurteilung Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Hier ist eine genaue Betrachtung der jeweiligen Tätigkeit und der Umstände der Straftat erforderlich.

Erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis?

Eine häufige Sorge nach einer strafrechtlichen Verurteilung lautet: „Steht das jetzt im Führungszeugnis?“

Die Antwort lautet: Nicht jede Verurteilung erscheint automatisch im Führungszeugnis.


Nach § 32 BZRG werden bestimmte Verurteilungen unter den dort genannten Voraussetzungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen. Dazu gehört beispielsweise grundsätzlich eine erstmalige Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen, sofern keine weitere Strafe im Register eingetragen ist. Entsprechendes gilt unter bestimmten Voraussetzungen für kurze Freiheitsstrafen. 

Dabei ist wichtig, zwischen dem Führungszeugnis und dem Bundeszentralregister zu unterscheiden. Eine Verurteilung kann im Bundeszentralregister gespeichert sein, ohne dass sie im normalen Führungszeugnis erscheint.


Auch die Frage, wie lange eine Verurteilung im Führungszeugnis sichtbar bleibt, hängt von der Art und Höhe der Strafe ab. Nach § 34 BZRG gelten unterschiedliche Fristen. In bestimmten Fällen beträgt die Frist drei Jahre, in anderen Fällen fünf oder zehn Jahre. 


Für bestimmte Tätigkeiten kann außerdem ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich sein. Dort gelten teilweise andere beziehungsweise strengere Regelungen.

Was bedeutet eine Verurteilung also konkret?

Die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung gehen häufig weit über die eigentliche Strafe hinaus.


Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können insbesondere Fahrerlaubnis, berufliche Tätigkeit und Führungszeugnis betroffen sein.

Entscheidend ist deshalb nicht allein die Frage, welche Strafe für eine bestimmte Tat droht. Ebenso wichtig ist die Frage, welche weiteren Konsequenzen eine Verurteilung für das persönliche und berufliche Leben haben kann.


Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert ist, sollte diese möglichen Nebenfolgen frühzeitig berücksichtigen. Gerade im Strafverfahren können die Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt werden. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung kann daher entscheidend sein.

Jeder Fall ist anders. Ob eine Verurteilung Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis, das Arbeitsverhältnis oder das Führungszeugnis hat, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine pauschale Einschätzung ist deshalb nicht möglich.


Wichtig: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Insbesondere bei drohendem Führerscheinverlust, beruflichen Konsequenzen oder einer bevorstehenden Verurteilung sollte der konkrete Sachverhalt rechtlich geprüft werden.


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