Häufig gestellte Fragen zur Strafverteidigung

Ein strafrechtliches Verfahren wirft häufig viele Fragen auf: Muss ich zu einer Vorladung erscheinen? Darf ich die Aussage verweigern? Was passiert nach einer Durchsuchung oder einem Strafbefehl? In unserem FAQ-Bereich finden Sie erste Antworten auf typische Fragen rund um Ermittlungsverfahren, Strafbefehle, Hauptverhandlungen, Untersuchungshaft und die Beauftragung eines Strafverteidigers.



Die Informationen dienen einer ersten allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Jeder strafrechtliche Sachverhalt ist anders. Wenn Sie Beschuldigter sind oder ein Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten haben, sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einholen und ohne vorherige Beratung keine Angaben zur Sache machen.

Erste Schritte

  • Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

    Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eine gerichtliche Ladung sollten Sie dagegen ernst nehmen und unverzüglich anwaltlich prüfen lassen. Weitere Informationen finden Sie HIER.

  • Soll ich mich gegenüber der Polizei zur Sache äußern?

    Sie haben ein Schweigerecht. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis ein Strafverteidiger die Sachlage geprüft und gegebenenfalls Akteneinsicht genommen hat. Ihre Personalien müssen Sie grundsätzlich angeben; zur Sache müssen Sie sich nicht äußern.

  • Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalte?

    Bewahren Sie das Schreiben auf und beachten Sie insbesondere darin genannte Fristen. Kontaktieren Sie möglichst kurzfristig einen Strafverteidiger und übersenden Sie ihm das Dokument. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte ist eine sachgerechte Bewertung häufig nicht möglich.

  • Kann ich mich auch kurzfristig an die Kanzlei wenden?

    Ja. Gerade bei einer Festnahme, Durchsuchung, Untersuchungshaft oder einer laufenden Frist sollten Sie sofort Kontakt aufnehmen. Teilen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme mit, welche Maßnahme stattfindet und ob bereits ein Termin oder eine Frist genannt wurde. Zu unseren Kontaktdaten gelangen Sie HIER.

Polizei, Durchsuchung und Festnahme

  • Was muss ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

    Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Sie können verlangen, dass der Durchsuchungsbeschluss vorgelegt wird, und sollten keine Angaben zur Sache machen. Informieren Sie unverzüglich Ihren Strafverteidiger und unterschreiben Sie Erklärungen oder Protokolle nicht ungeprüft. Weitere Informationen finden Sie HIER.

  • Darf mein Verteidiger während einer Durchsuchung hinzukommen?

    Sie dürfen Ihren Verteidiger kontaktieren und um sein Erscheinen bitten. Die Durchsuchung muss deshalb grundsätzlich nicht abgebrochen oder aufgeschoben werden. Ihr Verteidiger kann jedoch prüfen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß durchgeführt wird und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

  • Was kann ich bei einer Festnahme tun?

    Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Angaben zur Sache. Verlangen Sie, mit einem Strafverteidiger sprechen zu können, und teilen Sie der Polizei keine inhaltlichen Einzelheiten des Tatvorwurfs mit. Bei einer Inhaftierung gelten besondere verfahrensrechtliche Anforderungen und kurze Fristen, sodass umgehend anwaltliche Hilfe erforderlich ist.

  • Was bedeutet Untersuchungshaft?

    Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern eine freiheitsentziehende Maßnahme während des laufenden Verfahrens. Sie setzt grundsätzlich einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, voraus. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Rechtsmittel möglich sind, muss anhand der konkreten Haftentscheidung geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie HIER.

Verteidigung und Verfahren

  • Wann sollte ich einen Strafverteidiger beauftragen?

    Idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren, also bevor Sie sich zur Sache äußern. Ein Verteidiger kann die Ermittlungsakte anfordern, die Beweislage bewerten und frühzeitig auf das Verfahren einwirken. Auch wenn Sie sich aus Ihrer Sicht zu Unrecht beschuldigt fühlen, sollten Sie nicht ohne vorherige Beratung aussagen. Weitere Informationen finden Sie auch HIER.

  • Was ist Akteneinsicht und warum ist sie wichtig?

    Bei der Akteneinsicht wird geprüft, welche Aussagen, Beweismittel und Ermittlungsergebnisse den Strafverfolgungsbehörden tatsächlich vorliegen. Erst danach lässt sich die Verteidigungsstrategie zuverlässig bestimmen. Die Akteneinsicht beantragt in der Regel der Verteidiger und wertet die Unterlagen anschließend gemeinsam mit Ihnen aus.

  • Muss ich zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung erscheinen?

    Eine ordnungsgemäße gerichtliche Ladung ist grundsätzlich verbindlich. Ob und in welchem Umfang Sie sich in der Hauptverhandlung zur Sache äußern, entscheiden Sie jedoch selbst. Besprechen Sie die Ladung und Ihr Aussageverhalten rechtzeitig mit Ihrem Verteidiger.

  • Was passiert nach einem Strafbefehl?

    Ein Strafbefehl kann rechtskräftig werden, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt wird. Die Einspruchsfrist beträgt regelmäßig zwei Wochen ab Zustellung. Da die Frist nicht ohne Weiteres verlängert werden kann, sollten Sie den Strafbefehl sofort anwaltlich prüfen lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie HIER.

  • Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verfahren eingestellt werden, etwa mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen geringer Schuld. Eine Einstellung kann auch mit Auflagen und Weisungen verbunden sein. Ob dies in Betracht kommt, hängt unter anderem von Tatvorwurf, Beweislage, Vorstrafen und den Umständen des Einzelfalls ab.

  • Wie lange dauert ein Strafverfahren?

    Die Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des Sachverhalts, der Zahl der Beteiligten, dem Umfang der Beweiserhebung und der Auslastung der Behörden und Gerichte ab. Einfache Verfahren können vergleichsweise schnell abgeschlossen werden; umfangreiche Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren können deutlich länger dauern. Eine verlässliche Einschätzung ist meist erst nach Kenntnis der Akte möglich. Informationen zum Gang des Strafverfahrens finden Sie HIER.

Kosten und Mandat

  • Was kostet ein Strafverteidiger?

    Die Kosten richten sich entweder nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Maßgeblich sind unter anderem Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens sowie die jeweilige Verfahrensstufe. Im Erstgespräch kann regelmäßig erläutert werden, welche Abrechnungsmöglichkeiten grundsätzlich bestehen.

  • Übernimmt die Staatskasse die Kosten der Verteidigung?

    Eine Pflichtverteidigung bedeutet nicht automatisch, dass die Kosten endgültig von der Staatskasse getragen werden. Sie betrifft zunächst die Bestellung eines notwendigen Verteidigers; bei einer Verurteilung können die Kosten grundsätzlich dem Angeklagten auferlegt werden. Ob eine notwendige Verteidigung vorliegt und welche finanziellen Folgen entstehen, sollte individuell geprüft werden.

  • Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Gespräch mitbringen?

    Hilfreich sind insbesondere Vorladungen, Strafbefehle, Anklageschriften, Haftentscheidungen, Durchsuchungsprotokolle und sonstige Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Bringen Sie außerdem relevante Dokumente und gegebenfalls eine kurze Chronologie der Ereignisse mit. Sie müssen den Sachverhalt jedoch nicht vor dem Erstgespräch schriftlich oder telefonisch ausführlich gegenüber Dritten schildern.

Vertraulichkeit und Kontakt

  • Gilt die anwaltliche Schweigepflicht auch im Strafverfahren?

    Ja. Der Strafverteidiger unterliegt grundsätzlich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Informationen aus dem Mandatsverhältnis dürfen nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden. Einzelheiten zu möglichen Ausnahmen und zur Kommunikation mit Angehörigen sollten Sie direkt mit dem Verteidiger besprechen.

  • Kann ich einen Verteidiger wechseln?

    Bei einem selbst beauftragten Verteidiger können Sie das Mandat grundsätzlich beenden und einen anderen Verteidiger beauftragen. Bei einem Pflichtverteidiger gelten besondere Voraussetzungen und Verfahrensregeln. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie HIER.

  • Ersetzt der Inhalt der Website eine persönliche Rechtsberatung?

    Nein. Die Informationen dienen nur einer ersten allgemeinen Orientierung und berücksichtigen nicht die Besonderheiten Ihres Einzelfalls. Eine belastbare Einschätzung setzt regelmäßig die Prüfung der konkreten Unterlagen und gegebenenfalls der Ermittlungsakte voraus.